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Photovoltaik-Anlagen (Solarstromerzeuger) werden immer häufiger auch gewerblich genutzt. Zukünftige Betreiber einer solchen Anlage sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes für ihre Investition informieren.

Die Versicherer bieten i.d.R. zwei verschiedene Vertragsmodelle für Photovoltaikanlagen an:
  • abschließende Auflistung der versicherten Sachen
    nur für die in der Auflistung aufgeführten Bestandteile der Anlage besteht Versicherungsschutz
  • offene Auflistung der versicherten Sachen
    Versicherungsschutz besteht für alle Bestandteile, die für den ordentlichen Betrieb der Anlage nötig sind.

Zu den stationär installierten Einzelkomponenten gehören:
  • Einspeisezähler bzw. Erzeugungszähler
  • Hausverteilerkästen
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Modultragkonstruktionen
  • Solarmodule
  • Überspannschutzeinrichtungen
  • Wechselrichter
  • elektronische Tafeln zur Leistungsanzeige

 

nach obenLeistungen

Bei der Photovoltaikanlagen-Versicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Auch nicht weiter genannte Gefahren sind mitversichert, sofern diese nicht ausgeschlossen werden.
Versichert sind:

  • Sachschäden
  • Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruch, Raub

 

nach obenSachschäden

Sachschäden können ausgelöst werden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschick oder Vorsatz Dritter
  • Ausführungs-, Material- oder Konstruktionsfehler
  • Überspannung, Überstrom, Kurzschluss
  • Blitzschlag, Brand, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
  • Wasser, Sturm, Frost

Es können auch verschiedene Deckungserweiterungen vereinbart werden, z.B.: Schadensuchkosten, Datensicherung, Baudeckung oder Nachhaftung.

 

nach obenAusschlüsse

Die Ausschlüsse sind vertraglich geregelt und standardisiert. Demnach leistet der Versicherer nicht bei Schäden durch:

  • vorsätzliche Handlungen des Versicherten oder dessen Repräsentanten
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Erdbeben
  • Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen
  • vor Versicherungsbeginn vorhandene Mängel, die dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bekannt sein mussten
  • betriebsbedingte Abnutzung

Hinweis: Je nach Anbieter können auch andere oder zusätzliche Haftungsaussschlüsse erfolgen.

 

nach obenSchadensfall

Bei der Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Im Versicherungsfall werden die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wiederaufbau erstattet. Sowohl bei Teil- oder Totalschäden werden auch die anfallenden Kosten für Montage, Demontage, Zollgebühren etc. ersetzt. Zu beachten ist aber, dass es je nach Größe der Anlage einen Selbstbehalt gibt und dass anfallende Kosten nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme zzgl. der Summen für Nebenvereinbarungen (Preissteigerungen, Technologiefortschritt) und Deckungen auf erstes Risiko übernommen werden.

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