Kommt das gehaltene Nutzvieh durch Feuer zu Schaden, ist dieser in den meisten Fällen über die Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt.
Doch gerade in letzter Zeit werden die Gefahren durch Tierseuchen (Schweinegrippe, Geflügelpest, BSE, MKS etc.) zu einem unkalkulierbaren Risiko für landwirtschaftliche Betriebe.
Eine Ertragsschadenversicherung leistet auch bei:
- Unfällen
- Diebstahl
- Tierseuchen und Folge-Schäden
Hinweis: Zwar ersetzt die Tierseuchenkasse den Tierwert des gekeulten Bestandes, leistet aber nicht für entgangene Erträge aus Milchgeldern oder Tierverkäufen. Im Gegensatz zur Versicherung, unterstützt die Seuchenkasse auch nicht den Wiederaufbau des Tierbestandes.