Die Feuerversicherung zählt zu den ältesten und wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sowohl Elementarschäden wie Blitzschlag, als auch Brandstiftung werden versichert.
Bei einer Feuerversicherung sind die im Versicherungsschein genannten
Gewerbe- oder Industriebauten sowie Grundstückbestandeile versichert.
Welche Schäden sind versichert?
- Brand
- Blitzschlag, nur bei direktem Übergang in die versicherte Sache
- Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers
- Explosion
und außerdem als Folge des entstandenen Schadens:
- Löschen
- Niederreissen
- Aufräumen
Der Versicherer erstattet die zerstörten oder beschädigten Sachen,
ebenso ersetzt er dem Versicherten die Aufwendungen, die entstehen,
um größeren Schaden von ihm abzuwenden. Außerdem die Kosten, die
durch die Feststellung des Schadens (Gutachten) entstehen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
- Sengschäden, welche nicht durch die im Versicherungsschein genannten versicherten Gefahren entstanden sind
- Brandschäden, die durch Bearbeitung von Sachen mit Feuer oder Wärme entstanden sind
- Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen, wenn der Blitz nicht direkt eingeschlagen hat
- Schäden durch Erdbeben
- Schäden durch Krieg
- Schäden durch innere Unruhen
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch unbemannte Flugkörper.
Tipp: Kombinieren Sie die Feuerversicherung mit einer Betriebsunterbrechungs - Versicherung. Im Schadensfall ist diese äußerst ratsam.
Varianten
Eine Gebäudeversicherungssumme von unter 1 Mio Euro ist eine
gewerbliche Feuerversicherung. Ist die Summe höher, handelt
es sich um eine industrielle Feuerversicherung.
Man schliesst eine Feuerversicherung für seine Betriebsgebäude
im Normalfall als Neuwertversicherung ab. Im Schadensfall
erhält man die Summe für eine gleichartige neue Sache ausbezahlt.
Versichert man dagegen zum Zeitwert, dann erhält man im
Schadensfall die Summe, die das Objekt am Schadenstag wert war.
Für gelagerte Sachen, Arbeitsmittel und Maschinen erhält man
die Wiederbeschaffungssumme.